NIS-2 Richtlinie
Hintergrund
Die EU-Richtlinie NIS-2 (EU 2022/2555) ist seit Januar 2023 in Kraft und ersetzt die bisherige NIS-1. Sie verpflichtet deutlich mehr Unternehmen als bisher zu verbindlichen Maßnahmen in der IT- und Cybersicherheit. In Deutschland wird die Umsetzung im Laufe des Jahres 2025 mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) erwartet.
Bin ich von NIS-2 betroffen?
Künftig fallen in Deutschland schätzungsweise rund 30.000 Unternehmen unter die NIS-2-Pflichten. Neben Betreibern kritischer Infrastrukturen betrifft dies auch viele mittelständische Unternehmen in Industrie, Produktion und weiteren Sektoren.
Prüfen Sie hier beim BSI, ob Ihr Unternehmen betroffen ist:
Zur BSI-Betroffenheitsprüfung
Die zentralen Anforderungen im Überblick
- Einrichtung eines systematischen Cyber-Risikomanagements
- Nachweis technischer und organisatorischer Maßnahmen
- Meldepflicht bei Vorfällen: Erste Meldung innerhalb von 24 Stunden, Abschlussbericht innerhalb von 30 Tagen
- Regelmäßige Audits und Prüfungen
- Stärkere Berücksichtigung der Lieferkette
- Haftung der Unternehmensleitung bei Pflichtverletzungen
Warum Sie sich frühzeitig vorbereiten sollten
Mit NIS-2 wird Cybersicherheit zur gesetzlichen Pflicht. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10 Mio. Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die Verantwortung liegt ausdrücklich bei der Unternehmensleitung. Unternehmen, die jetzt Maßnahmen ergreifen, können die Anforderungen schrittweise und pragmatisch umsetzen – statt später unter Zeitdruck zu handeln.
Der Cyber-Risiko-Check als erster Schritt
Einen guten Einstieg in das Thema NIS-2 bietet der Cyber-Risiko-Check nach DIN SPEC 27076. Er zeigt, wo Ihr Unternehmen heute steht, und liefert konkrete Handlungsempfehlungen, die Sie auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereiten.